Studiengänge der Hochschule
Im Rahmen der Bologna-Reform bietet die Gustav-Siewerth-Akademie drei neue Studiengänge an:
Diese Studiengänge befinden sich derzeit im Akkreditierungsprozess. Ein entsprechendes Studienangebot für den Bachelor Philosophie ist bereits verfügbar. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an das Sekretariat.
Die Gustav-Siewerth-Akademie ermöglicht ein nicht-modularisiertes Studium in den folgenden Fächern:
- Philosophie
- Soziologie
- Philosophie der Naturwissenschaften (nur Nebenfach)
- Journalistik (nur als Nebenfach)
- Familienwissenschaft mit den Fächern Katholische Theologie und Pädagogik
Jedes dieser Fächer kann im Rahmen des Magister-Studienganges entweder in Form von zwei Hauptfächern oder als Kombination von einem Hauptfach und zwei Nebenfächern studiert werden. Zusätzlich wird der Studiengang „Familienwissenschaft “ angeboten. Er kombiniert die beiden Hauptfächer Katholische Theologie und Pädagogik.
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte:
- ein viersemestriges Grundstudium , das mit einer Zwischenprüfung abgeschlossen wird;
- ein viersemestriges Hauptstudium , das mit einer Magisterprüfung abgeschlossen wird.
Das Fach Journalistik wird nach dem Vorbild des Gießener Modells als Nebenfach-Studiengang angeboten, d.h. der Studienschwerpunkt soll auf eine fundierte Ausbildung in einem der Hauptfächer Philosophie oder Soziologie gelegt werden. Der Fachjournalismus des Gießener Modells geht davon aus, daß ein gründliches Allgemeinwissen als Grundlage für Darstellung und Bewertung gesellschaftlicher Ereignisse vorausgesetzt werden muß.
Das praxisnahe Studium, u.a. durch zwei obligatorische Redaktionspraktika, macht eine Einteilung des Studienganges Journalistik nach Studienjahren, anstelle von Semestern sinnvoll. Aus diesem Grunde wird der Studienbeginn in diesem Fach zum Wintersemester empfohlen. Am Ende des Sommersemesters ist jeweils ein Leistungsnachweis für das abgelaufene Studienjahr zu erbringen.
Erforderliche Studienleistungen:
Für die Zulassung zur Zwischen- bzw. Magisterprüfung müssen in den gewählten Haupt- und Nebenfächern die folgenden Studienleistungen erbracht werden (die jeweils erste Zahl bezieht sich auf Hauptfächer, die zweite, in Klammern stehende Zahl auf Nebenfächer).
Grundstudium:
Voraussetzungen für die Anmeldungen zur Zwischenprüfung:
2 (1) Seminarschein(e) je Haupt- bzw. Nebenfach;
2 (1) Proseminarschein(e) je Haupt- bzw. Nebenfach;
40 (20) SWS Vorlesungen je Haupt- bzw. Nebenfach, die anteilmässig die folgenden Pflichtbereiche abdecken müssen:
a) Philosophie
Erkenntnislehre/Logik 8 (4) SWS
Metaphysik/Ontologie/Gotteslehre 8 (4) SWS
Geschichte der Philosophie 8 (4) SWS
Religionsphilosophie 8 (4) SWS
Wahlbereich (aus dem Gesamtangebot) 8 (4) SWS
b) Soziologie
Methoden der empirischen Sozialforschung I-II 8 (4) SWS Geschichte der Soziologie 8 (4) SWS
Allgemeine Soziologie I-II 8 (4) SWS
Christliche Soziallehre 8 (4) SWS
Wahlbereich (aus dem Gesamtangebot) 8 (4) SWS
Naturwissenschaftliche Erkenntnistheorie - (5) SWS
Geschichte d. Philosophie der Naturwissenschaften - (5) SWS
Metaphysik der Natur - (5) SWS
Wahlbereich (aus dem Gesamtangebot) - (5) SWS
d) Journalistik
Fernsehjournalistik - (4) SWS
Hörfunk-Journalistik - (4) SWS
Zeitungs-Journalistik - (4) SWS
Journalistische Ethik - (4) SWS
Wahlbereich (aus dem Gesamtangebot) - (4) SWS
e) Familienwissenschaft
e1) Katholische Theologie
Philosophie 10 (4) SWS
Christliche Gesellschaftslehre 8 (4) SWS
Kirchengeschichte 8 (2) SWS
Fundamentaltheologie 6 (2) SWS
Biblische Einleitung und Zeitgeschichte (Altes und Neues Testament) 4 (4) SWS
Religionspädagogik / Katechetik 4 (4) SWS
e2) Pädagogik
Allgemeine Pädagogik 6 (2) SWS
Geschichte der Pädagogik 4 (2) SWS
Allgemeine Soziologie 4 (2) SWS
Statistik / Methoden der empirische Sozialforschung 4 (2) SWS
Entwicklungspsychologie 4 (2) SWS
Methoden und Institutionen der Beratung 6 (2) SWS
Naturwissenschaftliche Anthropologie 4 (2) SWS
Familien- und Jugendrecht 4 (2) SWS
Kulturgeschichte der Familie 2 (2) SWS
Beratungsarbeit unter Supervision 2 (2) SWS
Praktikum
Hauptstudium
Voraussetzungen für die Anmeldung zur Magisterprüfung:
bestandene Zwischenprüfung oder vergleichbarer Abschluß;4 (2) Hauptseminarscheine je Haupt- bzw. Nebenfach;40 (20) SWS Spezialvorlesungen je Haupt- bzw. Nebenfach.
a) Philosophie (Spezialthemen)
Schwerpunkte der Philosophiegeschichte
Die Reformation und der Deutsche Idealismus im Rückblick auf die klassische Metaphysik
Philosophische Anthropologie
Kritik des Marxismus/Neomarxismus im Rückgriff auf Darwin
Ethik
Hermeneutik
Problemstellungen des Existentialismus in Auseinandersetzung mit dem Personalismus
b) Soziologie (Spezialthemen)
Mediensoziologie
Soziologie/Christliche Soziallehre im Unterschied zur marxistischen Gesellschaftsauffassung
Politische Soziologie
Psychologische Soziologie
Soziologie als integrale Anthropologie
Schwerpunkte der Geschichte der Soziologie
c) Philosophie der Naturwissenschaften (Spezialthemen)
Spezielle Probleme der evolutionären Erkenntnistheorie
Kausalität und Freiheit im Hinblick auf die Quantenmechanik
Biologische Ethik
Naturwissenschaftliche Anthropologie
d) Journalistik (Spezialthemen)
Spezialfelder der Kommunikationswissenschaften.
Medienpädagogik
Medienwirtschaft
Medienpolitik
e) Familienwissenschaft
e1) Katholische Theologie
Dogmatik und Ökumenische Theologie 14 (6) SWS
Moraltheologie 10 (6) SWS
Biblische Theologie des Alten Testaments 2 (2) SWS
Biblische Theologie des Neuen Testaments 6 (2) SWS
Kirchenrecht: Ehe und Familie 2 (2) SWS
Pastoraltheologie / Caritaswissenschaft 4 (2) SWS
Liturgiewissenschaft 2 (0) SWS
e2) Pädagogik
Soziologie / Sozialethik der Familie 6 (4) SWS
Sexualpädagogik 2 (0) SWS
Medizinische Anthropologie 4 (2) SWS
Medizinische Ethik 2 (2) SWS
Sozialpädagogik 4 (2) SWS
Ökonomik und Politik der Familie 4 (2) SWS
Psychopathologie 4 (2) SWS
Integrative Therapie und Seelsorge 8 (2) SWS
Jugendgefährdung und Jugendhilfe 2 (2) SWS
Beratungsarbeit unter Supervision 4 (2) SWS
Praktikum
Prüfungsordnung der Hochschule
Die Prüfungsanforderungen werden durch die Prüfungsordnung vom 14.2.1990 (W.u.K. 1990, 106) geregelt. Diese können Sie hier lesen.
Die genannten Examina berechtigen auf Grund der staatlichen Anerkennung der Gustav-Siewerth-Akademie als Wissenschaftliche Hochschule entweder zum Weiterstudium an einer anderen Universität oder bilden die Grundlage für eine akademische Berufsausübung.
Zwischenprüfung:
Die in der Regel am Ende des Grundstudiums im 4. Semester, spätestens aber bis zum Ablauf des 6. Semesters abzulegende Zwischenprüfung soll dem Studierenden Klarheit über den Erfolg seines bisherigen Studiums verschaffen. Die Prüfung kann nur einmal wiederholt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischenprüfung ist der Nachweis der im Grundstudium geforderten Studienleistungen (s. o.).
Die Zwischenprüfung umfaßt je gewähltem Hauptfach bzw. Nebenfach:
- eine Klausur von 4 (2) Stunden.
- eine mündliche Prüfung von 30 (15) Minuten.
Einzelheiten sind in den §§ 10-19 der Prüfungsordnung festgelegt.
Magisterprüfung:
Die in der Regel am Ende des Hauptstudiums nach dem 8. Semester abzulegende Magisterprüfung führt zum Hochschulgrad des Magister Artium (M.A.). Die Prüfung kann nur einmal, spätestens innerhalb von 6 Monaten, wiederholt werden.
Voraussetzung für die Zulassung zur Magisterprüfung ist der Nachweis der im Hauptstudium geforderten Studienleistungen (s. o.).
Die Magisterprüfung umfaßt:
- die Anfertigung einer Magisterarbeit;
sowie je gewähltem Haupt- und Nebenfach
- eine Klausur von 5 (3) Stunden;
- eine mündliche Prüfung von 60 (30) Minuten.
Einzelheiten sind in den §§ 20-32 der Prüfungsordnung festgelegt.